Das EnEfG stellt nun mehrere Anforderungen an die betroffenen Unternehmen. Zum einen verpflichtet es dazu, ein Energiemanagementsystem einführen zu lassen. Alternativ kann auch ein - eher untypisches - Umweltmanagementsystem eingeführt werden.
Darüber hinaus gibt es Meldepflichten; z.B. müssen Maßnahmenpläne zur Energieeinsparung veröffentlicht werden. Auch mit dem Thema Abwärme müssen sich vom EnEfG betroffene Unternehmen auseinandersetzen.
Verpflichtende Einführung eines Energiemanagementsystems
Veröffentlichung konkreter Maßnahmen zum Energiesparen
Erfassung, Reduzierung und Meldung der Abwärmepotenziale
Verpflichtende Einführung eines Energiemanagementsystems
Energieeinsparungen von 2% jährlich bis 2045
Doch gesetzliche Pflicht muss kein Nachteil bedeuten: Ein Energiemanagementsystem sorgt dafür, dass Energie effizient genutzt wird - und gespart wird, wo immer möglich. Das senkt die Energiekosten drastisch. Unsere Kunden erzielen typischerweise Einsparungen von 5 - 15%.
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Sie erfüllen Ihre Pflicht.
Energiespar-Projekte haben wir durchgeführt.
Unternehmen haben wir bisher beim Energiesparen unterstützt.
MWh jährliche Einsparungen haben wir bereits aufgespürt.
Tonnen CO2 weniger jedes Jahr – unser Beitrag zum Klima.